Politik

Wird die Vorratsdatenspeicherung 2.0 kommen?

Safe Lives


GDN - Es ist keine sechs Monate her, da hat das österreichische Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt, in dem das Gericht diese als Verfassungswidrig erklärte. Doch jetzt möchte ausgerechnet die Österreichische Innenministerin die Vorratsdatenspeicherung neu zur Diskussion bringen.
Das österreichische Gericht folge damals dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der EuGH erklärte das die europaweite Vorratsdatenspeicherung für unzulässig. Vorratsdatenspeicherung bedeutet in Klartext, dass fast die gesamte österreichische Bevölkerung ohne konkreten Verdacht überwacht werden kann. Doch solche Gesetze widersprächen zum einen dem Grundrecht auf Datenschutz sowie auch dem Recht auf Privat- und Familienleben. Darüber hinaus ist eine Vorratsdatenspeicherung nicht verhältnismäßig und stellt einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte dar.
Diese Woche trafen sich in Brüssel die europäischen InnenministerInnen und berieten über den Kampf gegen radikale Jihadisten. Die PolitikerInnen diskutieren über einen verstärkten Informationsaustausch von Geheimdiensterkenntnissen über die EU-Polizeibehörde Europol und Leitlinien für De-Radikalisierungsmaßnahmen.

Es ist ausgerechnet die Österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, welche nun die Vorratsdatenspeicherung neu diskutieren möchte. Sie präsentierte in Brüssel auch gleich ihr "Safe Lives"-Projekt.
"Die Situation hat sich in den letzten zweieinhalb Jahren so verändert, dass man Themen wie PNR oder Vorratsdatenspeicherung wieder aufs Neue diskutieren muss. Wie der Ausgang ist, ist offen", zeigte sich Mikl-Leitner am Freitag überzeugt: "Wichtig ist, dass hier allen Datenschutzregelungen nachgekommen wird.", so Mikl-Leitner.

Österreich bzw. Mikl-Leitner setzt jetzt darauf, dass mindestens zehn EU-Staaten sich ihr anschließen und das Projekt noch im Frühjahr 2015 starten wird. Falls dies der Fall sein wird, geht Europa einen großen Schritt in Richtung totale Überwachung der EU-BürgerInnen. Gewissermaßen würde damit jeder EU-Bürger oder Bürgerin zum potentiellen Terrorverdächtigen, sozusagen Terrorverdächtig auf Vorrat.
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